Barrierefreiheit
Was WCAG 2.2 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für WordPress-Websites bedeuten und wie die Umsetzung gelingt.
Eine barrierearme Website hilft Menschen, Inhalte wahrzunehmen und Funktionen zu bedienen. Relevant sind unter anderem Kontraste, Überschriften, Tastaturbedienung, Formularbeschriftungen und verständliche Fehlermeldungen. Bei WordPress betrifft dies Inhalte, Gestaltung und eingesetzte Erweiterungen.
Die WCAG 2.2 beschreiben prüfbare Kriterien für zugängliche Webinhalte. Welche Anforderungen vereinbart werden, sollte im Projekt festgelegt werden. Ein automatischer Test allein belegt keine vollständige Konformität.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter unter Voraussetzungen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch darunter. Ausnahmen, etwa für bestimmte Dienstleistungen von Kleinstunternehmen, und die konkrete Nutzung müssen berücksichtigt werden. Maßgeblich sind das BFSG und die ergänzenden Anforderungen; die rechtliche Einordnung ist gesondert zu klären.
Automatische Werkzeuge finden einen Teil der Fehler. Zusätzlich werden Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Formulare, Vergrößerung und gegebenenfalls Screenreader geprüft. Die Ergebnisse sollten mit betroffenen Seiten und nachvollziehbaren Maßnahmen dokumentiert werden.
Neue Inhalte, Bilder und Plugins können zusätzliche Probleme verursachen. Redaktionelle Regeln und wiederholte Kontrollen gehören deshalb zur Betreuung. Ein Overlay ersetzt weder eine sorgfältige Umsetzung noch eine vollständige Prüfung.

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